Rechtssicheres Impressum
Sie möchten nicht gegen die Impressumspflicht verstoßen, aber so wenige Angaben wie möglich über sich selbst im Internet preisgeben? Wir haben zehn wichtige Tipps zusammengestellt die dabei helfen, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen, das allen geltenden Vorgaben und Regeln entspricht.
1. Wer braucht ein Impressum?
Jeder, der mit seiner Website Geld verdient, ist dazu verpflichtet, ein Impressum zu verwenden. Dazu gehören zum Beispiel geschäftsmäßige Online-Dienste und alle journalistisch-redaktionell gestalteten Webseiten. Darunter fallen auch Werbebanner und Teilnehmer eines Affiliations-Programms. Seiten, die ausschließlich persönlich und/oder familiär genutzt werden (wie eine Familien-Homepage) sind dabei ausgenommen.
2. Impressums-Inhalt richtig verwalten
Der Grundinhalt des Impressums sollte aus dem Namen, der postalischen Anschrift (kein Postfach) und der E-Mail-Adresse bestehen. Telefon- und Faxnummern sind nicht notwendig aber empfehlenswert. Für juristischePersonen gilt, den Vertretungsberechtigten und die Rechtsform zu vermerken. Wer einer behördlichen Zulassung unterliegt, sollte zusätzlich die Zulassung und die Aufsichtsbehörde (mit Anschrift) aufschreiben, sowie den Registereintrag mit der dazu gehörigen Registernummer.
3. Impressum richtig platzieren
Das Impressum sollte auf einer Website schnell zu finden sein und deshalb eher nicht in einer Unterkategorie platziert werden. Es bietet sich an, das Impressum sogar als einzelnen Menüpunkt in der Haupt- oder Servicenavigation anzulegen. Es ist wichtig, dass das Impressum direkt erkennbar und ständig verfügbar ist. Sonst bekommen die Nutzer das Gefühl, das es etwas zu verbergen gibt.
4. Impressum für ausländische Webseiten
Wer in Deutschland eine ausländische Website pflegt, unterliegt ebenso der Impressumspflicht. Denn wer für inländische Kunden mit seinem Internetangebot wirbt, soll sich erkennbar machen, da es auf dem deutschen „Internet-Markt“ ist. Es ist wichtig, dass auch hier Inhalt und Platzierung des Impressums für alle nachvollziehbar ist. Außerdem muss man das ausländische Register und die Registernummer zu erkennen geben und die Rechtsform so angeben, dass ein deutscher Nutzer sie versteht.
5. Impressum für Blogger
Wer einen Blog erstellt und diesen nicht rein privat nutzt, muss ein Impressum nutzen. Darin sollten der volle Name, die Adresse und eine gültige E-Mail-Adresse enthalten sein. Werbung auf Blog-Seiten wird ebenfalls als Grund für ein Impressum angesehen. Wenn man einen öffentlichen Blog führt, sollte man beachten, dass eine Kommentar-Funktion auch impressumspflichtig ist, da Fremde Menschen involviert sind.
6. Die Impressumsform richtig wählen
Bei einem Impressum sollte man darauf achten, welche Form die Informationen haben. Hierbei ist es wichtig, dass die Schrift lesbar und groß genug ist. Es ist zudem verboten, die Daten als Bilddatei ins Netz zu stellen. Viele Betreiber tun dies, um die eigene E-Mail-Adresse vor sogenannten Harvestern zu schützen. Doch nach dem Telemediengesetz ist dies nicht erlaubt.
7. Verstoß gegen die Impressumspflicht
Wer gegen die Impressumspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000,00€ rechnen (Telemediengesetz: Bußgeldvorschriften). Dies passiert, wenn Informationen fehlen oder falsch sind. Auch wenn der kommerzielle Absender der Nachricht verschleiert oder verheimlicht wird, muss mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Der Wettbewerbsverstoß kann vom Wettbewerber, der sich dadurch verletzt sieht, angemahnt und später zur Klage gebracht werden.
8. Rechtssicheres Impressum generieren
Wer dennoch unsicher ist, wie ein Impressum wirklich rechtssicher ist und ob alle Vorgaben erfüllt werden, kann sich online kostenlos und anonym ein rechtssicheres Impressum generieren lassen. Ein Tool dafür ist beispielsweise der Impressum Generator von eRecht24.
9. Impressumspflicht für Newsletter
Da es sich bei einem Newsletter um einen Telemediendienst handelt, sollten Namen, Anschrift, Vertretungsberechtigte, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Handelsregister- und Steuernummer enthalten sein, damit die Möglichkeit einer schnellen Kontaktaufnahme gewährleistet ist. Zudem muss der Versender des Newsletters klar gekennzeichnet werden. Ausreichend ist auch, wenn ein Link platziert wird, der direkt auf das Impressum weiterleitet und dieses somit durch maximal 2 Klicks zu erreichen ist.
10. Impressumspflicht für Facebook
Aufgrund von Abmahnwellen gegen Facebook Pages von Betreibern von kommerziellen Seiten, die kein Impressum enthielten, bietet Facebook seit März 2014 ein eigenes Feld für das Hinterlegen eines Impressums an. Angelegt wird dieses über den Link "Seiteninfo aktualisieren". Der Inhalt ist auf eine maximale Anzahl von 1500 Zeichen beschränkt. Private Profile benötigen kein Impressum.