Rüsten Sie Ihr Unternehmen für das Hinweisgeberschutzgesetz
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Ist Ihr Unternehmen darauf vorbereitet? Was Sie wissen müssen und was Sie jetzt tun sollten:
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Es sichert einen einheitlichen Schutz für Hinweisgeber in der gesamten EU.
Das Gesetz schützt Mitarbeitende, die während ihrer Arbeit Verstöße bemerken und diese an interne oder externe Meldestellen weitergeben (Hinweisgeber). Das HinSchG schützt also alle Arbeitnehmenden, Beamte, Selbstständige, Gesellschafter, Praktikanten, Freiwillige, Mitarbeiter von Lieferanten sowie Personen, die sich in einem vorvertraglichen Stadium befinden, d.h. deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat.
Was müssen Unternehmen jetzt beachten?
- Ab 2. Juli müssen Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden sichere Hinweisgebersysteme einführen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden gibt es eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023. Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt auch für Unternehmen im öffentlichen Sektor sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die ab Mitte Juni Hinweisgebersysteme anbieten müssen.
- Das Gesetz sieht vor, dass Meldungen mündlich oder schriftlich erfolgen können und auf Wunsch auch persönlich entgegengenommen werden müssen. Die interne Meldestelle hat die Pflicht, den Eingang der Meldung innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu bestätigen.
- Unternehmen sind verpflichtet, die Identität der Hinweis gebenden Personen zu schützen und die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
Wie ist der aktuelle Stand zum Hinweisgeberschutzgesetz?
Am 11. Mai 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz vom Bundestag verabschiedet und am 12. Mai 2023 vom Bundesrat bestätigt. Die offizielle Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird voraussichtlich in Kalenderwoche 20 erfolgen. Das bedeutet, dass das Hinweisgeberschutzgesetz vier Wochen später, also Mitte Juni 2023, in Kraft treten wird. Um Sie stets auf dem neuesten Stand zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Form des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes zu halten, informieren wir Sie hier auf unserem Blog über alle aktuellen Neuigkeiten.
Wie können die Medialen helfen?
Für Unternehmen, die gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz zur Einrichtung von internen Meldestrukturen verpflichtet sind, ist es jetzt an der Zeit, sich damit auseinanderzusetzen. Eine effektive Lösung kann die Einrichtung eines Hinweisgebersystems in Kombination mit einer Whistleblowing-Ombudsperson sein. Mit unserem Partner AYGOnet können wir die technische Plattform für die Umsetzung ermöglichen.
AYGOnet bietet nicht nur ein hohes Maß an Datensicherheit, sondern ermöglicht auch eine sichere und anonyme Kontaktaufnahme. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, ihre Sorgen, Beschwerden und Probleme über einen Online-Kummerkasten loszuwerden, ohne die Befürchtung haben zu müssen, dass ihre Nachrichten zurückverfolgt werden können.
Whistleblower können über AYGOnet anonym mit Ihnen in Kontakt treten. Trotzdem besteht die Möglichkeit, mit den Mitarbeitern oder Whistleblowern im anonymen Dialog zu bleiben, um ihnen weiterzuhelfen und ihre Hinweise zu präzisieren. Viele Unternehmen nutzen daher schon seit Jahren AYGOnet für ihr internes Beschwerdemanagement. Die Plattform eignet sich auch zur Entgegennahme von Hinweisen durch externe Personen.
Wenn der Ombudsmann oder die Ombudsfrau Zugang zu AYGOnet hat, stellt dies eine technische Plattform für einen geschützten Kommunikationsaustausch bereit.
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