Barrierefreies Webdesign

Webseiten für Menschen mit Handicaps

Beim barrierefreien Webdesign geht es darum, Webseiten, Portale und andere Online-Angebote Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich zu machen. Vereinfacht kann man auch sagen: Es geht darum, Webseiten so zu gestalten, dass JEDER sie nutzen kann.

Es gibt viele Arten von Behinderung: Blindheit, Taubheit, geistige und motorische Behinderungen. Manche Menschen müssen lernen, mit diesen Beeinträchtigungen ihr Leben lang umzugehen und manche sind davon erst im Alter betroffen. Da unsere Gesellschaft altert, wächst die Gruppe der Menschen mit Handicap stetig und es gibt viele Aspekte, die Besucher daran hindern können, eine Webseite in vollem Umfang zu nutzen: die Schrift ist zu klein, die Kontraste sind zu schwach, die Texte sind zu kompliziert geschrieben.

Techniken für barrierefreies Webdesign

Für barrierefreies Webdesign und barrierefreie Webentwicklung gibt es Techniken, mit denen man die Inhalte für Menschen mit Behinderung besser zugänglich machen kann.

Technologie-Beispiele

Bei der Planung barrierefreier Webseiten sollten die individuellen Bedürfnisse der speziellen Behinderungsarten berücksichtigt werden, die für das jeweilige Angebot relevant sind. Dafür können oft Standardtechniken eingesetzt werden, es ist aber auch sinnvoll, wo immer dies möglich ist, die Betroffenen in den Planungsprozess einzubinden.

 

Rechtliche Grundlagen für barrierefreies Webdesign

Grundsätzlich wird in Deutschland im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt, dass behinderte Menschen am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben uneingeschränkt teilnehmen können.

Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik vom 27. April 2002 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz durch Richtlinien für die Gestaltung und Umsetzung von barrierefreien Webseiten. Sie gilt für alle öffentlich zugänglichen Internetangebote von Behörden der Bundesverwaltung. Am 22. September 2011 trat eine aktualisierte Fassung unter dem Titel "BITV 2.0" in Kraft.

Neben der BITV gibt es im internationalen Kontext die Leitsätze des W3C Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese Richtlinien werden von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) für die barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten empfohlen. Die aktuelle Version WCAG 2.0 wurde am 11. Dezember 2008 verabschiedet.

Private und kommerzielle Webangebote sind nicht zur Einhaltung der BITV verpflichtet. Trotzdem ist es oft sinnvoll, barrierefreie Internetauftritte umzusetzen, um das Angebot für möglichst viele Nutzer leicht zugänglich zu machen. Diese Möglichkeit nutzen viele Anbieter von sozialen oder karitativen Einrichtungen, aber auch viele kommerzielle Anbieter und Unternehmen.

Barrierefreies Webdesign testen

Es gibt kein offizielles und verbindliches Zertifikat, das die barrierefreie Umsetzung einer Webseite bescheinigt. Da es immer darum geht, auf spezielle Anforderungen einzugehen, können die Richtlinien der BITV nicht so konkret formuliert werden, dass sie durch eine Zertifizierung eindeutig, umfassend und objektiv zu erfassen sind.

Dennoch gibt es eine Reihe von bewährten Technologien für die Umsetzung von barrierefreien Webauftritten und es gibt Organisationen, die standardisierte Testverfahren anbieten. Wenn man diese Tests besteht, kann man als Anbieter einer Webpräsenz sicher sein, dass das Online-Angebot den Richtlinien der BITV entspricht. Wir arbeiten in diesen Fällen mit dem BITV-Test des BIK-Projektes (Barrierefrei informieren und kommunizieren).

Unsere Leistungen

  • Konzeption barrierefreier Websites

  • Gestaltung barrierefreier Websites

  • Umsetzung barrierefreier Websites

Referenzen

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